Parkplätze Patienten

  • 3 Patientenparkplätze
  • 1 Notfallparkplatz 
  • Blauzonenparkplätze
  • Parkplätze Zentrum Uzwil, Mühlenhof, Birkenhof (Migros) oder Bahnhof Uzwil

Der Bahnhof Uzwil ist 100 Meter von der Praxis entfernt

Bushaltestellen 30 Meter entfernt von der Praxis

Praxis offen:

Mo - Do   08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag unregelmässig besetzt

 

Praxis geschlossen:

 

27.07. - 31.07.2026

05.10. - 16.10.2026

Details und Vertretung siehe unten

Hausarzt

  • In der hausärztlichen Sprechstunde werden sämtliche  allgemeinmedizinischen Beschwerden abgeklärt und behandelt.
  • Zu Praxisöffnungszeiten werden Notfälle in der Praxis behandeln, ausserhalb der Praxisöffnungszeiten gibt es den Notfalldienst im Spital Wil (Integrierte Notfallpraxis INP), wo auch Dr. Aschwanden seine Notfalldienste leistet.

 

Ästhetische Medizin

Ab Mai 2026 werden in der Praxis auch ausgewählte Behandlungen im Bereich der ästhetischen Medizin angeboten. Ziel ist eine dezente und medizinisch fundierte Verbesserung des Erscheinungsbildes mit möglichst natürlichen Resultaten.

  • Eigenbluttherapie (PRP, CGF, „Unicorn-Lift“, Biofiller mit Plasma-Gel) im Gesichtsbereich, auch zur Behandlung von Gelenkbeschwerden möglich
  • Botulinumtoxin A zur Faltenglättung (z.B. Stirn, Krähenfüsse, Hals, Lippen) sowie bei Bruxismus (Zähneknirschen)
  • Hyaluron-Filler zum Ausgleich von Falten und zur dezenten Konturverbesserung im Bereich von Lippen, Kinn, Augenregion, Wangen und Schläfen
  • Stimulierende Dermafiller zur Hautverbesserung im Bereich Dekolleté, Hals, Gesicht / Jawline und Hände
  • Skinbooster mit Hyaluron/Eigenblut um die Feuchtigkeit, Frische und Hautstruktur verbessern
  • Medical Needling (Microneedling) zur Hautregeneration, insbesondere auch bei Narben

Ästhetische Medizin Raum

Psychiatrie

  • Abklärung und Behandlung psychischer Erkrankungen
  • Psychopharmakotherapie (eigene Apotheke)
  • Psychotherapie / Verhaltenstherapie
  • Längerfristige, ausschliessliche Psychotherapie kann derzeit leider nicht angeboten werden
  • Bei hausärztlichen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Hausarzt-Rechnung"
  • Bei psychiatrischen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Psychiater-Rechnung"
  • Hausärztliche und psychiatrische Leistungen können aus abrechnungstechnischen Gründen  (Krankenkasse) in der Regel nicht am selben Tag stattfinden.

Apotheke

  • moderne, gut organisierte Praxisapotheke mit Kühlpräparaten
  • synchronisiert und überwacht über elektronische Praxisapotheke
  • grosse Auswahl an somatischen und psychiatrischen Medikamenten
  • regelmässige Medikamentenbestellungen ermöglichen eine gute Verfügbarkeit

Hausarzt-Labor

  • Das gesamte Hausarztlabor steht zur Verfügung (Präsenzlabor, Resultate während der Konsultation)
  • Erweitertes Labor wird eingeschickt (Labor Team in Goldach)

 

 

 

Röntgen

  • modernes, digitales Röntgen
  • Im niederen und mittleren Dosisbereich (alle Körperregionen)

Sonographie (Ultraschall)

  • Modernes Gerät, schnelle Diagnostik
  • Ultraschallgesteuerte Punktionen und Injektionen
  • Ultraschalluntersuchungen bei Notfällen
  • Ultraschalluntersuchungen in den Bereichen Abdomen, Hals, männliche Genitalen, Weichteile, Muskuloskelettal und Gefässe.

Kleinchirurgie

  • Wundversorgung, Abszessinzisionen
  • Entfernung von Lipomen/Atheromen,  Hautveränderungen (inkl. Gewebeuntersuchung)
  • Keilexzisionen Fussnägel

 

EKG

Kontrolle der Herzkurve bei

  • Abklärung von Beschwerden 
  • bekannten Herzerkrankungen / das Herz beeinträchtigende Erkrankungen
  • Im Zusammenhang mit gewissen Medikamenten
  • Vorsorgeuntersuchungen

In einem separat abgetrennten Bereich (Uhren, Ketten, Piercings, Gürtel, BH müssen ausgezogen werden - mit Metall gibt es störende Interferenzen)

24-Stunden Blutdruckmessung

  • Goldstandard zur Diagnose des Bluthochdrucks
  • Gerade für Patientinnen und Patienten mit Weisskittel-Hypertonie geeignet
  • Messung tagsüber alle 15 Minuten, nachts alle 30 Min.

Sie werden instruiert. Das Gerät wird über Nacht getragen, am nächsten Tag zur Auswertung in die Praxis zurückgebracht.

Lungenfunktionstest

Untersuchung zur Abklärung von Atembeschwerden und Lungenerkrankungen

  • restriktiv (z.B. Thorax-Deformationen, Lungenfibrose, Asbestose)
  • obstrukiv (z.B. Asthma, COPD)

Inkl. Testwiederholung nach Bronchodilatatoren (z.B. Ventolin®)

Taping / Gipsen (nur mit Kunststoffgips)

  • Bei Verstauchungen mit Bandverletzungen  oder Muskelverletzungen ist Tapig eine gute Alternative (z.B.für einen Air-Cast am Sprunggelenk)
  • Einfache Frakturen ohne Fehlstellung können gut mit Kunsstoffgips versorgt werden
  • Gipsentfernung (auch klassischer Gips)

Diese Angebote sind abhängig von der Anwesenheit entsprechend geschulter Mitarbeiter, ansonsten wird es im Spital (Gipsen) oder auch bei Physiotherapeuten angeboten.

⚖️ Verhandlungsfähigkeit & Einvernahmefähigkeit

Die Abklärung der Verhandlungsfähigkeit wird durch den vorsitzenden Richter angeordnet.
Die Abklärung der Einvernahmefähigkeit erfolgt in der Regel im Auftrag des zuständigen Staatsanwalts.

 

Grundsatz

Analog zur Hafterstehungsfähigkeit gilt:

  • kein medizinischer (psychiatrischer) Befund
  • keine „Fähigkeit“ im eigentlichen Sinn
  • keine Diagnose

sondern eine Rechtsfrage, die durch den Richter bzw. den Staatsanwalt entschieden wird.

Das medizinisch-psychiatrische Gutachten liefert lediglich die fachlichen Entscheidungsgrundlagen.

 

Einvernahmefähigkeit

Einvernahmefähigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist,

  • sich polizeilich, staatsanwaltschaftlich oder richterlich befragen zu lassen
  • verständliche Angaben zu machen
  • sich – falls nötig – mit einem Verteidiger verständigen zu können

Der Begriff ist weiter gefasst als die Verhandlungsfähigkeit und betrifft auch:

  • Zeugen
  • Sachverständige

Eine Einvernahme ist eingeschränkt oder nicht sinnvoll bei:

  • schweren psychotischen Zuständen
  • mittelschweren bis schweren Demenzen
  • Bewusstseinsstörungen

Bei weniger schweren psychischen Störungen (z. B. wahnhafte Störungen) ist eine Einvernahme hingegen in der Regel sinnvoll, da die subjektive Sicht erhoben werden kann. Die fachliche Bewertung erfolgt anschliessend durch einen sachverständigen Psychiater.

 

Verhandlungsfähigkeit

Die Abklärung der Verhandlungsfähigkeit dient dem Gericht als Grundlage zur Beurteilung, ob eine Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung möglich ist.

Dabei werden insbesondere beurteilt:

  • Diagnose und Ursache einer Störung
  • voraussichtliche Dauer unter Berücksichtigung von Behandlungsmöglichkeiten
  • Auswirkungen auf die Teilnahmefähigkeit an einer Verhandlung
  • individuelle Belastbarkeit im Verlauf eines Prozesses
  • mögliche gesundheitliche Risiken

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • objektiver Verhandlungsfähigkeit
  • subjektiver Verhandlungsbereitschaft

 

Rechtliche Einordnung

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die Verhandlungsfähigkeit eine Rechtsfrage. Die Anforderungen daran sind bewusst nicht hoch angesetzt.

Eine Verhandlung ist grundsätzlich möglich, wenn die betroffene Person:

  • dem Geschehen folgen kann
  • ihre Verfahrensrechte wahrnehmen kann (allenfalls über den Verteidiger)

Dies gilt auch dann, wenn keine vollständige Handlungs- oder Urteilsfähigkeit vorliegt.

Eine Verhandlungsunfähigkeit liegt nur vor, wenn:

  • die Bedeutung der Verhandlung nicht einmal ansatzweise verstanden wird
  • keine sinnvolle Teilnahme möglich ist
  • die Anwesenheit faktisch einer reinen „Zurschaustellung“ entsprechen würde

Insbesondere bei schweren Delikten ist Verhandlungsunfähigkeit zurückhaltend anzunehmen.
Oft können durch organisatorische Massnahmen (z. B. Teilnahme aus einem Nebenraum per Videoübertragung) Lösungen gefunden werden.

Im Zweifelsfall wird die beschuldigte Person zur Verhandlung vorgeladen, damit das Gericht sich ein eigenes Bild machen kann.

 

Hinweise aus der Praxis

Die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) wird in diesem Kontext häufig als Begründung für fehlende Verhandlungsfähigkeit angeführt.

Dabei ist zu beachten:

  • Die Diagnose wird nicht selten unzureichend geprüft gestellt
  • Es werden teilweise unzulässige Schlussfolgerungen gezogen
  • Eine fachlich korrekte, unabhängige Abklärung ist erforderlich

Die Beurteilung muss stets nachvollziehbar, differenziert und fachlich fundiert erfolgen.

 

 

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