Auftraggeber für die Gutachten sind in der Regel die Untersuchungsämter/Staatsanwaltschaften oder die Gerichte.
Privatgutachten im Strafrecht werden durch Dr. Aschwanden NICHT erstellt – bitte keine Anfragen.
Die Gutachten werden entsprechend dem Auftrag mehr oder weniger umfassend sein und ein Kostendach kann vereinbart und nach Sichtung der Akten nach oben oder unten verbindlich korrigiert werden.
Er gibt Fälle, deren Aufwand sich erst im Verlaufe der Begutachtung zeigt. Dann wird entsprechend mit dem Auftraggeber eine Einigung gesucht.
Oft ist es so, dass bei medienträchtigen Tötungsdelikten „das Geld locker sitzt“, während der Aufwand bei den viel schwieriger zu beurteilenden drohenden Delikten gegen Leib „schwieriger zu verkaufen ist“.
Es wird bei Begutachtung generell CHF 252.- pro Stunde, resp. CHF 21.- pro 5 Minuten verrechnet, wobei die reine Arbeitszeit am Arbeitsort exakt verrechnet wird (nicht das Reflektieren über den Fall beim Autofahren, vor dem Einschlafen, beim Aufwachen, beim Sport, beim Zigarrenrauchen etc. wo meistens die „Lichtblitze“ kommen).
Dr. Aschwanden hat die maximale Qualifikation für Strafrechtsgutachten und bildet sich entsprechend den neuen Entwicklungen auch ständig fort.