Parkplätze Patienten

  • 3 Patientenparkplätze
  • 1 Notfallparkplatz 
  • Blauzonenparkplätze
  • Parkplätze Zentrum Uzwil, Mühlenhof, Birkenhof (Migros) oder Bahnhof Uzwil

Der Bahnhof Uzwil ist in 100 Meter von der Praxis entfernt

Bushaltestellen 30 Meter entfernt von der Praxis

Praxis offen

Mo - Do   08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag ganztags, aber unregelmässig besetzt

Praxis geschlossen

31.10.2024

Details und Vertretung siehe unten

Hausarzt

  • Grundversorgung
  • Notfalldienst im Spital Wil (Integrierte Notfallpraxis INP)

 

Psychiatrie

  • Psychiatrische Behandlungen (alle psychiatrischen Störungen)
  • Psychopharmakotherapie (eigene Apotheke)
  • Psychotherapie / Verhaltenstherapie
  • (alleinige längerdauernde Psychotherapie ist aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich)
  • Bei häusärztlichen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Hausarzt-Rechnung"
  • Bei psychiatrischen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Psychiater-Rechnung"
  • Beides am gleichen Tag ist nicht möglich

Amtliches

  • Amtsarzt
  • Begutachtung in allen Rechtsbereichen - zurzeit aus zeitlichen Gründen nur beschränkt Kurzgutachten möglich
  • Forensische Therapien (aus zeitlichen Gründen nur niederfrequent möglich)
  • Vertrauensarzt
  • Fahreignungsuntersuchungen
  • Feuerwehruntersuchungen

Apotheke

  • moderne gut organisierte Apotheke inkl. Kühlwaren
  • synchronisiert und überwacht über elektronische Praxisapotheke
  • grosse Auswahl an somatischen und psychiatrischen Medikamenten
  • 2-3 Bestellungen pro Woche bei Galexis

Hausarzt-Labor

  • Das gesamte Hausarztlabor steht zur Verfügung (Präsenzlabor, Resultate während der Konsultation )
  • Erweitertes Labor wird eingeschickt (Labor Team in Goldach)

 

 

 

Röntgen

  • top-modern, digital
  • Im niederen und mittleren Dosisbereich (alle Körperregionen)

Sonographie (Ultraschall)

  • Modernes Gerät, schnelle Diagnostik, Ultraschallgesteuerte Punktionen
  • Notfall, Abdomen, Muskuloskelettal, Gefässe

Kleinchirurgie

  • Wundversorgung, Abszessinzisionen
  • Entfernung von Lipomen/Atheromen,  Hautveränderungen (inkl. Gewebeuntersuchung)
  • Keilexzisionen Fussnägel

 

EKG

Kontrolle der Herzkurve bei

  • Abklärung von Beschwerden 
  • bekannten Herzerkrankungen / das Herz beeinträchtigende Erkankungen
  • Im Zusammenhang mit gewissen Medikamenten
  • Vorsorgeuntersuchungen

In separat abgetrennten Bereich (Uhren, Ketten, Piercings, Gürtel, BH müssen ausgezogen werden - mit Metall gibt es störende Interferenzen)

24-Stunden Blutdruckmessung

  • Goldstandard zur Diagnose des Bluthochdrucks
  • Gerade für Pat. geeignet mit Weisskittel-Hypertonie
  • Messung tagsüber alle 15 Minuten, nachts alle 30 Min.

Pat. wird instruiert. Gerät wird über Nacht getragen, am nächsten Tag zur Auswertung zurückgebracht

Lungenfunktionstest

Zu Diagnose von Lungenbeschwerden 

  • restriktiv (z.B. Thorax-Deformationen, Lungenfibrose, Asbestose)
  • obstrukit (z.B. Asthma, COPD)

Inkl. Testwiederholung nach Bronchodilatatoren (z.B. Ventolin®)

Taping / Gipsen (nur mit Kunststoffgips)

  • Bei Verstauchungen mit Bandverletzungen  oder Muskelverletzungen ist Tappig eine gute Alternative (z.B.für einen Air-Cast am Sprunggelenk)
  • Einfache Frakturen ohne Fehlstellung können gut mit Kunsstoffgips versorgt werden
  • Gipsentfernung (auch klassischer Gips)

Diese Angebote hängen von der Anwesenheit der befähigten Mitarbeiter ab, ansonsten wird es im Spital (Gipsen) oder auch bei Physiotherapeuten gemacht.

Fahreignungskurzgutachten - Stufe 3

  • Bewerber > 65 Jahre
  • Bewerber mit körperlicher Behinderung
  • Zweituntersuchung nach Stufe 1 und 2
  • nach Unfallverletzungen / schwerer Krankheit
  • bei Meldung IV und Ärzten 

Die Kurzbegutachtung Stufe 3 wird auf Auftrag des Strassenverkehrsamts durchgeführt und der Gutachter, resp. die Gutachterstelle wird in der Regel dort namentlich genannt.
Grund für die Begutachtung 
sind meist festgestellte Auffälligkeiten im Strassenverkehr durch die Polizei oder dem Strassenverkehrsamt vorliegende Hinweise auf das Vorliegen einer relevanten, d.h. möglicherweise die Fahreignung beeinträchtigende Krankheit, Behinderung oder Unfallverletzung (oft kombiniert mit hohem Alter), die zu Zweifeln am Vorliegen der Fahreignung führen.

 Anmeldung:

  • Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33)
  • per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Sekretariat)

Ziel: Kontrolle, ob die medizinischen Mindestanforderungen für die Gruppe 1 und/oder Gruppe 2 mit oder ohne Auflagen erfüllt sind mit Beantwortung (inkl. Herleitung und Begründung) der vom Strassenverkehrsamt gestellten Fragen

Dauer der Untersuchung: 60-120 min

Kosten: nach Zeitaufwand, einfache Fälle bis CHF 600.-, komplizierte Fälle bis CHF 1'500.- (die Rechnung wird von unserer Seite ans das Strassenverkehrsamt geschickt, welches die eingehenden Rechnungen im Sinne von Ziffer 206.07.2 des kantonalen Verkehrsgebührentarifs (sGS 718.1; abgekürzt VGT) umgehend der betreffenden Person weiterbelasten)

Zum Untersuch mitzunehmen: 

  • Führerausweis (wenn beim Strassenverkehrsamt eingeschickt, irgendeinen anderen Ausweis zur Identifikaton)
  • Brille (auch Lesebrille) - wenn möglich nicht mit Kontaktlinsen kommen, da der Visus auch ohne Kontaktlinsen/Brille geprüft werden muss 
  • Lenker, die an Diabetes mellitus Typ I oder II leiden, müssen ein vom Hausarzt ausgefülltes Zeugnis (Diabetes & Fahreignung) mitbringen
  • Lenker die an Epilepsie leiden, sollen das vom Hausarzt oder Neurologen ausgefüllte Arztzeugnis Epilepsie mitbringen
  • Lenker die an einer relevanten psychiatrischen Erkrankung leiden, sollen das vom Psychiater ausgefüllte Arztzeugnis psychische Erkrankung mitbringen.
  • Bezüglich anderer schwerer Erkrankungen, Behinderungen oder Verletzungen, wenn möglich aktuelle Berichte mitbringen

Kommen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Begutachtung. Falls nach der Untersuchung keine Fahreignung mehr vorliegt, gilt dies ab sofort. Bei Gefahr im Verzug (es liegt keine Fahreignung vor, notorisch stur und uneinsichtiger Lenker), wird die Polizei zu sofortigem Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit hinzugezogen (Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern, bis zur Abklärung von Ausschlussgründen). Bei "Einsichtigen" erfolgt dies auf schriftliches Verlangen des Strassenverkehrsamtes. 

 

Weitere Erklärungen siehe 

 

 

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