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Parkkarte für behinderte Personen

Betrifft Bewerber mit relevanter Gehbehinderung infolge

 

Ein Parkkartenantrag infolge einer Behinderung, schwerer Krankheit oder Unfallverletzung hat praktisch immer einen zusätzlichen Fahreignungsuntersuch der Stufe 3  zur Folge (siehe dort)

Dauer der Untersuchung: siehe Fahreignungsuntersuch der Stufe 3

Ziel: Kontrolle, ob die medizinischen Mindestanforderungen für die Gruppe 1 mit oder ohne Auflagen erfüllt sind, sowie ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parkkarte für behinderte Personen erfüllt sind.

Zum Untersuch mitnehmen: 

Falls Sie selbst bezüglich Ihrer Fahreignung unsicher sind oder Ihnen Angehörige/Bekannte raten, nicht mehr Auto zu fahren und Sie diese Untersuchung einfach zur Klärung der Fahreignung haben wollen, kommen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Falls nach der Untersuchung keine Fahreignung mehr vorliegt, gilt dies ab sofort. Bei Gefahr im Verzug (es liegt keine Fahreignung vor, notorisch stur und uneinsichtiger Lenker), wird die Polizei zu sofortigem Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit hinzugezogen (Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern, bis zur Abklärung von Ausschlussgründen). Bei "Einsichtigen" erfolgt dies auf schriftliches Verlangen des Strassenverkehrsamtes. 

Weitere Erklärungen siehe