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Kurzbeurteilungen oder Stellungnahmen haben nicht den Gutachtenaufbau (Aktenzusammenfassung, Untersuchung, Beurteilung). Er werden nur Akten oder frühere Untersuchungen bewertet, die Akten als bekannt vorausgesetzt und ausschliesslich die Beurteilung/Beantwortung für eine spezifische Problematik/Frage geliefert.

Dies reicht für einfache Fragen/Zusatzfragen bei klaren Gegebenheiten und insbesondere bei kooperativen Beschuldigten/Exploranden.