Kurzgutachten sind Gutachten, bei denen der Auftraggeber nicht den gesamten Fragenkatalog beantwortet haben will, sondern z.B. "nur" eine Risikoeinschätzung („Gefährlichkeitsgutachten“) oder spezifische Fragen z.B. zur Schuldfähigkeit, zur Klärung einer Diagnose oder Empfehlungen zu einer Massnahme haben will.
Die Akten werden nur soweit zusammengefasst und die Befragung und Untersuchung/Fremdauskünfte werden nur so weit durchgeführt, als dass sie zur Beantwortung der Fragen notwendig sind.