Ein Untersuch nach Delikt wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und erfolgt selten am Tatort, meistens in Untersuchungshaft oder nach polizeilicher Zuführung in die Praxis.
Je nach Fragestellung wird Folgendes durchgeführt:
- Körperlicher und psychiatrischer Untersuch „tatnah“
- Blutentnahme, evtl. unter Zwang nach Anordnung durch Staatanwalt
- Spurensicherung am Körper
- Untersuchung von Opfer und/oder Täter
- Gute Dokumentation schriftlich und digital-fotographisch