Ein Untersuch nach Delikt wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und erfolgt selten am Tatort, meistens in Untersuchungshaft oder nach polizeilicher Zuführung in die Praxis.

Je nach Fragestellung wird Folgendes durchgeführt: 

  • Körperlicher und psychiatrischer Untersuch „tatnah“
  • Blutentnahme, evtl. unter Zwang nach Anordnung durch Staatanwalt
  • Spurensicherung am Körper
  • Untersuchung von Opfer und/oder Täter
  • Gute Dokumentation schriftlich und digital-fotographisch

Google-map

November 2024
MDMDFSS
123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930
Dezember 2024
7
Samstag
BuaXua Calendar