Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung

Es wird ein körperlicher und psychiatrischer Untersuch durchgeführt, wobei spezifisch die Mindestanforderungen gemäss den Richtlinien für die ärztliche Untersuchung von Feuerwehrleuten (SFV Ausgabe 2007, revidiert 2013) geprüft werden.

Für Atemschutzgeräteträger/innen (ASGT) erfolgen periodische medizinische Untersuchungen (vgl. Schema unten)

  • bis 40-jährig alle 5 Jahre
  • zwischen 40- und 50-jährig alle 3 Jahre
  • ab 50-jährig jedes Jahr

Für Angehörige des Feuerwehr (AdF) gilt dieselbe Frequenz, der Untersuch erfolgt ohne  Atemtest und Laboruntersuchung (Blut). Zusatzuntersuchungen nur bei Bedarf (Verdacht auf eine für den Feuerwehrdienst relevante Erkrankung, die genauer abgeklärt werden muss).

Bei auffälligem Verhalten in der Feuerwehr (Bsp. alkohol- oder drogenintoxikiert, aggressiv, psychotisch, depressiv verlangsamt) erfolgt vorzeitig eine Abklärung (auf Anweisung des Kommandanten).

An die Übergewichtigen: halten Sie ihr Gewicht im "grünen" Bereich, denn ab einem BMI* von über 32 ist man atemschutzuntauglich und ab BMI 35 feuerwehrdienstuntauglich (resp. zurückgestellt, bis das Gewicht wieder im "grünen" Bereich ist (Ausnahme: Bodybuilder mit sehr vielen Muskeln).

*Bodymassindex = Körpergewicht [kg] / Körpergrössse [m] / Körpergewicht [m]  (Bsp. Körpergrösse 2 m, Gewicht 100 kg: 100/2/2 = BMI 25)

  • Oberes Grenzgewicht für Feuerwehrtauglichkeit: 35 x Körpergrösse [m] x Körpergrösse [m] (Bsp. ein 2 Meter-Mann darf max. 35x2x2=140 kg schwer sein)
  • Oberes Grenzgewicht für Atemschutztauglichkeit: 32 x Körpergrösse [m] x Körpergrösse [m] (Bsp. ein 2 Meter-Mann darf max. 32x2x2=128 kg schwer sein)

Weitere Informationen vgl. Downloads

 

 

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