Parkplätze Patienten

  • 3 Patientenparkplätze
  • 1 Notfallparkplatz 
  • Blauzonenparkplätze
  • Parkplätze Zentrum Uzwil, Mühlenhof, Birkenhof (Migros) oder Bahnhof Uzwil

Der Bahnhof Uzwil ist in 100 Meter von der Praxis entfernt

Bushaltestellen 30 Meter entfernt von der Praxis

Praxis offen

Mo - Do   08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag ganztags, aber unregelmässig besetzt

Praxis geschlossen

30.12.2024 - 03.01.2025

Details und Vertretung siehe unten

Hausarzt

  • Grundversorgung
  • Notfalldienst im Spital Wil (Integrierte Notfallpraxis INP)

 

Psychiatrie

  • Psychiatrische Behandlungen (alle psychiatrischen Störungen)
  • Psychopharmakotherapie (eigene Apotheke)
  • Psychotherapie / Verhaltenstherapie
  • (alleinige längerdauernde Psychotherapie ist aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich)
  • Bei häusärztlichen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Hausarzt-Rechnung"
  • Bei psychiatrischen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Psychiater-Rechnung"
  • Beides am gleichen Tag ist nicht möglich

Amtliches

  • Amtsarzt
  • Begutachtung in allen Rechtsbereichen - zurzeit aus zeitlichen Gründen nur beschränkt Kurzgutachten möglich
  • Forensische Therapien (aus zeitlichen Gründen nur niederfrequent möglich)
  • Vertrauensarzt
  • Fahreignungsuntersuchungen
  • Feuerwehruntersuchungen

Apotheke

  • moderne gut organisierte Apotheke inkl. Kühlwaren
  • synchronisiert und überwacht über elektronische Praxisapotheke
  • grosse Auswahl an somatischen und psychiatrischen Medikamenten
  • 2-3 Bestellungen pro Woche bei Galexis

Hausarzt-Labor

  • Das gesamte Hausarztlabor steht zur Verfügung (Präsenzlabor, Resultate während der Konsultation )
  • Erweitertes Labor wird eingeschickt (Labor Team in Goldach)

 

 

 

Röntgen

  • top-modern, digital
  • Im niederen und mittleren Dosisbereich (alle Körperregionen)

Sonographie (Ultraschall)

  • Modernes Gerät, schnelle Diagnostik, Ultraschallgesteuerte Punktionen
  • Notfall, Abdomen, Muskuloskelettal, Gefässe

Kleinchirurgie

  • Wundversorgung, Abszessinzisionen
  • Entfernung von Lipomen/Atheromen,  Hautveränderungen (inkl. Gewebeuntersuchung)
  • Keilexzisionen Fussnägel

 

EKG

Kontrolle der Herzkurve bei

  • Abklärung von Beschwerden 
  • bekannten Herzerkrankungen / das Herz beeinträchtigende Erkankungen
  • Im Zusammenhang mit gewissen Medikamenten
  • Vorsorgeuntersuchungen

In separat abgetrennten Bereich (Uhren, Ketten, Piercings, Gürtel, BH müssen ausgezogen werden - mit Metall gibt es störende Interferenzen)

24-Stunden Blutdruckmessung

  • Goldstandard zur Diagnose des Bluthochdrucks
  • Gerade für Pat. geeignet mit Weisskittel-Hypertonie
  • Messung tagsüber alle 15 Minuten, nachts alle 30 Min.

Pat. wird instruiert. Gerät wird über Nacht getragen, am nächsten Tag zur Auswertung zurückgebracht

Lungenfunktionstest

Zu Diagnose von Lungenbeschwerden 

  • restriktiv (z.B. Thorax-Deformationen, Lungenfibrose, Asbestose)
  • obstrukit (z.B. Asthma, COPD)

Inkl. Testwiederholung nach Bronchodilatatoren (z.B. Ventolin®)

Taping / Gipsen (nur mit Kunststoffgips)

  • Bei Verstauchungen mit Bandverletzungen  oder Muskelverletzungen ist Tappig eine gute Alternative (z.B.für einen Air-Cast am Sprunggelenk)
  • Einfache Frakturen ohne Fehlstellung können gut mit Kunsstoffgips versorgt werden
  • Gipsentfernung (auch klassischer Gips)

Diese Angebote hängen von der Anwesenheit der befähigten Mitarbeiter ab, ansonsten wird es im Spital (Gipsen) oder auch bei Physiotherapeuten gemacht.

 

Eine forensisch-psychiatrische Therapie wird von den Behörden angeordnet, wenn ein Delikt verübt wurde, das einen Zusammenhang mit einer vorliegenden behandelbaren psychischen Störung hat und die Behandlung das  Rückfallrisiko reduziert.

Die Therapien können ambulant durch eine Weisung oder eine ambulante Massnahme in Freiheit oder im Gefängnis oder stationär im Rahmen einen stationären psychiatrischen Massanahme in einer Massnahmestation durchgeführt werden.

Ziel der forensisch-psychiatrischen Therapie ist immer die Deliktfreiheit. 

Es gibt auch untergeordnete Ziele wie psychische Gesundheit, Integration in die Gesellschaft und Arbeitswelt, die alle wichtig sind und alle zusammen das Ziel der Deliktfreiheit unterstützen.

Es wird psychotherapeutisch und bei Bedarf pharmakologisch gearbeitet, je nach Störung. 

Psychotherapeutisch wird die Tat, das Vortat- und Nachtverhalten wiederholt analysiert, vom ersten Gedanken über die Tatverübung bis zum Verhalten bei der Verurteilung und aktuell. Die ständigen Wiederholungen nerven anfangs, doch es ist ein gutes Zeichen, wenn die Tat als Teil der Vergangenheit und Fehlverhalten anerkannt wird und reflektiert geschildert werden kann. Genauso ist es aber ungünstig, wenn ein Täter keine Lust mehr verspürt über die Tat zu sprechen, sondern nur noch die bösen Behörden und sich selbst als Opfer thematisieren will. 

Im Weiteren werden ein deliktprophylaktisches Verhalten erarbeitet, eingeübt, ständig wiederholt, und Risikosituationen besprochen.

Der Täter hat die Möglichkeit, Risikostituationen, gefährliche Gedanken zu melden um dies zu analysieren und zu behandeln. Tut er dies nicht und begeht wieder Taten, wird dies vor Gericht sehr ungünstig gewertet (Delikt unter Therapie), was man als Therapieunfähigkeit oder -unwilligkeit interpretieren und bis zu Sicherheitseinschluss führen kann. Es ist dann immer eine Frage der Verhältnismässigkeit, ob der jeweilige Richter mögliche Rückfälle als vertretbar ansieht und die Freiheit des Täters höher gewichtet als die Sicherheit der Gesellschaft. 

Eine forensische Therapie setzt eine gewisse Einsicht und einen Therapiewillen voraus. Ist dies nicht erkennbar, wird die Massnahme an die Behörden zurückgegeben und diese, resp. ein Gericht entscheiden dann über das weitere Vorgehen (sofortige Inhaftierung bei  Gefahr, stationäre Massnahme, Sicherheitsverwahrung, oder Freilassung ohne Massnahme).

Eine Therapie gegen den Willen ist nur in einer geschlossenen Abteilung für eine gewisse Zeit möglich (Motivationsarbeit, Pharmakotherapie z.B. mit Depot-Antipsychotika, Drogenentzug). Dies hat durchaus seinen Sinn, da gewisse Störungen mit einer fehlenden Einsicht oder Ambivalenz einhergehen, die zuerst mittels Medikation wieder erreicht werden könnte. Auch Motivationsarbeit oder Stabilisierung z.B. eines Süchtigen nach einem unfreiwilligen Entzug braucht seine Zeit und kann wesentlich effektiver sein, als unzählige freiwillig Versuche, die allesamt abgebrochen werden. Die Erfolgsrate bei freiwilligen und Zwangsentzügen ist in etwa gleich, was leider von gewissen Suchtexperten ignoriert wird, die "nur freiwillig" empfehlen.

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