Xundart

Jugendliche Straftäter habe meist eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung und/oder ein Drogenproblem. Es gibt jugendliche Sexualstraftäter, da in diesem Alter der Testosteronspiegel besonderes hoch, das Hirn aber noch nicht "reif" ist. Gewisse Jugendliche können mit diesem Sexualdrang nicht vernünftig und rücksichtsvoll umgehen, insbesondere diejenigen, die wenig Schamgefühle, wenig Gewissensbisse und wenig Angst haben.

Oft haben die unreifen Persönlichkeitsentwicklungen ihre Ursache in dem die Hirnreifung hemmenden Cannabiskonsum.

An dieser Stelle sei erwähnt, Dr. Aschwanden ist ein entschiedener Gegner der Cannabis-Liberalisierung, da die Wirkung von Cannabis gerade auf Jugendliche katastrophal ist. Neben den nichtarbeitenden, delinquienrenden, unreifen Cannabiskonsumenten schaden sich massiv. Sie bekommen aber ihrem Schaden der Betäubung wegen nicht viel mit. Ebenso erleidet die Gesellschaft einen enormen Schaden, die die Delikte ausbaden und die abgehängten Cannabiskonsumenten finanzieren und tragen muss. Es sind verpasste Chancen, denn aus dem einen oder anderen hätte ein für die Gesellschaft sehr hilfreicher Mensch werden können. Psychotherapie oder pädagogische Massnahmen ohne durchgesetzte Cannabisabstinenz sind nutzlos, Zeit- und Geldverschwendung, da die betäubten Gehirne ("hey alles easy") kein lernen und keine Veränderung zulassen. Der Wirkstoff THC von Cannabis ist fettlöslich, lagert sich also im Fettgewebe um die Nervenzellen des Gehirns ab. Es ist eine Dauerwirkung auf das Gehirn, das lange nach dem Cannabiskonsum anhält. Urinproben sind bei Intensivkonsumenten teilweise bis 8 Monate auf Cannabis nach Sistieren des Konsums positiv, weil es ewig dauert, bis der Körper das THC wieder eliminiert hat. Es ist unverständlich und tragisch, wenn gewisse Suchtexperten und Politiker eine Liberalisierung fördern wollen, als ob Cannabis harmlos wäre.

Teilweise konsumieren Jugendliche  Cannabis aus Langeweile oder Gruppendruck, teilweise versuchen sie sich aber auch zu beruhigen, weil  tatsächlich eine Störung wie ADHS oder emotional instabile impulsive Persönlichkeitszüge vorliegen.

Neben der der Therapie von AHDS und emotional instabilen Persönlichkeitszügen (siehe Gewalttätertherapie) ist unbedingt die Cannabisabstinenz, aber auch die restliche Drogenabstinenz durchzusetzen. Oft erreichtet man erst eine Stabilisierung im geschossenen Rahmen, wie z.B. im geschlossenen Teil des Jugendheim  Platanenhofs. Dieser hochreguliert, kontrolliert und drogenfrei ist. Es ist dort eine sehr hoher Betreuungsschlüssel (Anzahl Betreuer pro Jugendlicher) vorhanden, was entsprechend kostet. 

Die ambulante, behördlich angeordnete Therapie von Jugendlichen ist oft schwierig, weil diese nicht erscheinen und das Abrechnen dann nicht möglich ist - die Jugendlichen sind meist mittellos und die Krankenkasse zahlt ein Nicht-Erscheinen nicht. Es bedarf dann separater Vereinbarungen mit den zuweisenden Behörden. Hierbei ist auch der Nachteil des milden Schweizer Jugendstrafrechts genannt, das auf kooperative Jugendliche ausgelegt ist und das Bestrafungselement gering ist. Bei kooperativen, einsichtigen Jugendlichen ist es sehr hilfreich, bei uneinsichtig-dissozialen Jugendlichen wirkt es nicht, oder ist sogar kontraproduktiv. Sehr dissoziale, kriminelle Jugendliche werden durch das Erleben der milden Strafe noch krimineller, weil die Konsequenzen nicht spürbar sind, sie sich damit Büsten können und Kriminalität als "für sie legal" und "machterlebend" wahrgenommen wird (niemand, schon gar nicht der Staat, kann mir etwas anhaben). Bei schweren Verbrechen ist eine Strafe bis max. 4 Jahre Freiheitsentzug in einer für jugendlichen geeigneten Einrichtung möglich, wobei nach 4 Jahre teils gefährlich junge Männer freigelassen werden müssen, weil keine andre rechtliche Handhabe möglich ist. Andere Länder haben griffigere Gesetze, resp. dort dürfen bei gewissen schweren begangenen Straftaten das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Ab 18-jährig gibt es dann griffigere Massnahmen für junge Erwachsene oder stationäre Massnahmen in sicheren Einrichtungen und oft bleibt in der Schweiz nichts anderes übrig, als ohnmächtig das Erreichen des 18. Lebensjahres abzuwarten.

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