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Amtsarzt ‑ Notfalleinsätze
Als Amtsarzt werde ich von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei für notfallmässige Einsätze gerufen. Für die Polizei bin ich immer per Handy erreichbar. Bei Notfällen muss somit immer zuerst die Polizei (117) angerufen werden. Bei nicht notfallmässigen Angelegenheiten kann allenfalls per Telefon (071 951 77 33) oder