Amtsarzt ‑ Notfalleinsätze

Als Amtsarzt werde ich von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei für notfallmässige Einsätze gerufen. Für die Polizei bin ich immer per Handy erreichbar. Bei Notfällen muss somit immer zuerst die Polizei (117) angerufen werden. Bei nicht notfallmässigen Angelegenheiten kann allenfalls per Telefon (071 951 77 33)  oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kurze Beratung für empfohlenes Verhalten gegeben werden. Es gibt aber keine Amtsarzteinsätze ohne Polizei (im Sinne von Ablärungen oder Therapien auswärts).

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