Ambulante forensische Therapien

Anmeldung/Anfrage telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail

Die Patienten sollen die Versicherungskarte (im Kreditkartenformat) mitnehmen.

Die Therapie muss von der Zuweisenden Behörde in Auftrag gegeben worden sein und die Behörde muss mich als Therapeuten für die Weisung/ambulante Massnahme registrieren. Es wird von der einweisenden Behörde eine schriftlich garantierte Übernahme der Therapie-Kosten verlangt, ansontsten werden mittellose und unzuverlässige Patieten abgelehnt.Dies als Absicherung, für den Fall, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Unzuverlässige Patienten, die nicht fähig sind, regelmässige Termine wahrzunehmen, werden auch sonst abgelehnt, resp. der Therapieauftrag wird an die Behörde zurückgegeben - mit den entsprechenden Konsequenzen für den Patienten.

 

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