Ein Untersuch nach Delikt wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und erfolgt selten am Tatort, meistens in Untersuchungshaft oder nach polizeilicher Zuführung in die Praxis.

Je nach Fragestellung wird Folgendes durchgeführt: 

  • Körperlicher und psychiatrischer Untersuch „tatnah“
  • Blutentnahme, evtl. unter Zwang nach Anordnung durch Staatanwalt
  • Spurensicherung am Körper
  • Untersuchung von Opfer und/oder Täter
  • Gute Dokumentation schriftlich und digital-fotographisch

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