Gewöhnlicher Todesfall

  • Bekannte Krankheit   erwarteter Tod ohne äusseres Dazutun ärztliche Leichenschau (Hausarzt, Notfallarzt)
  • Hausarzt oder Notfallarzt stellt nach der Leichenschau die Todesbescheinigung aus
  • Todesbescheinigung wird ans regionale Zivilstandsamt geschickt 
  • Leichnam freigegeben ⇒ nächste Verwandte dürfen verfügen
  • Bestattung muss innerhalb gesetzlicher Frist von 5 Tagen erfolgen, wenn ärztlich bewilligt, zusätzlich 48 Stunden Verlängerung

Bemerkung: Gleiches Vorgehen beim aussergewöhnlichen Todesfall, sobald der Leichnam nach der Untersuchung freigegeben ist.

Aussergewöhnlicher Todesfall

  • Äusserer Faktor möglich, nicht natürlich, nicht gewöhnlich
  • Plötzlich und unerwartet
  • Möglichkeit einer strafbaren Handlung

 Gerichtliche Leichenschau = Legalinspektion (Amtsarzt, Rechtsmediziner vom IRM SG)

 Rechtsmedizinische Leichenschau (Rechtsmediziner vom IRM SG)

Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall wird die Polizei (117) informiert, bei einem gewöhnlichen Tod der Hausarzt oder Notfallarzt, die i.d.R. schon informiert sind und den nahenden Tod erwartet haben (diese entscheiden dann, ob der Tod gewöhnlich oder aussergewöhlich ist).

Aufgebot:

  • Polizei wird informiert (117, 144),
  • Amtsarzt wird aufgeboten (der Nächstgelegene / Diensthabende)
  • Im Stadtgebiet St. Gallen wird der diensthabende Rechtsmediziner des IRM SG anstatt des Amtsarztes aufgeboten
  • Bei Strassenverkehrsunfall mit Todesfolge sowie bei Hinweisen auf ein Delikt oder juristische Relevanz wird der diensthabende Staatsanwalt aufgeboten
  • Im Fall (starker Verdacht) eines Kapitaldelikts / strafbarer Handlung wird hinzugezogen:
    - Spurensicherung
    - Rechtsmediziner IRM SG

Ziel: forensisch-medizinische Beratung des Staatsanwaltes über

  • Identifikation der Leiche (evtl. weitere Abklärungen im IRM SG: DNA-Bestimmung, Fingerabdruck, Zahnstatus, alte Knochenbrüche & Narben etc.)
  • Todesart:
    - Natürlicher Tod
    - Unfall
    - Suizid
    - Delikt ⇒ weitere Abklärungen (Spurensicherung, Autopsie, Toxikologie)
    - Unklar ⇒ weitere Abklärungen (Autopsie...)
  • Todesort / Tatort
  • Todeszeit (Todeszeitraum)
  • Evtl. mutmassliche Todesursache

Vorgehen:

  • Tod feststellen (Amtsarzt, Notfallarzt)
  • Sichere Todeszeichen: Totenflecken,Leichenstarre, Fäulnis, mit Leben nicht vereinbare Verletzungen
  • Bei Verdacht auf Delikt keine Spuren verwischen (Kriminaltechnischer Dienst KTD sichert alle Spuren)
  • Informationserhebung (Polizei, Amtsarzt)
  • Leiche und nächste Umgebung (Polizei, Amtsarzt)
  • Abklärung soziales Umfeld (Polizei, Amtsarzt)
    - Lebensumstände, familiäre, freundschaftliche und kollegiale Verhältnisse
    - Gewohnheiten
    - Persönliche- und berufliche Schwierigkeiten
    - Finanzielle Verhältnisse
    - Erbverhältnisse, Lebensversicherungen
  • Medizinische Informationen (Amtsarzt, d. h. wenn Berichte gefunden werden oder der Hausarzt erreichbar ist)
    - Körperliche Erkrankungen, psychische Störungen
    - Sucht
    - Sexuelle Praktiken
    - Frühere Delikte oder Suizidversuche
  • Systematische Untersuchung der ganzen vollständig entkleideten Leiche inkl. Körperöffnungen (Amtsarzt, Polizei Schichtenführer)
    - Feststellen von äusseren Hinweisen zur Bestimmung der Schadensart (scharfe/stumpfe Gewalt, Strangulation, andere Erstickungsarten (Ertrinken, Bissentod, Verschüttung), Schuss, Elektrizität, Hitze/Unterkühlung, Vergiftung)
    - Bestimmung der Todeszeit anhand frühen und späten Leichenerscheinungen und der Rektaltemperatur-Messmethode

Für Interessierte:

www.rechtsmedizin.kssg.ch/gn/downloads.html

 

Google-map

November 2024
MDMDFSS
123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930
Dezember 2024
7
Samstag
BuaXua Calendar