⚖️ Leichentransporte ins Ausland

Wenn Angehörige den Leichnam einer verstorbenen Person zur Bestattung ins Ausland – in der Regel ins Herkunftsland – überführen möchten, sind verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten.

 

Organisation des Transports

Es wird dringend empfohlen, den Transport durch ein spezialisiertes Bestattungsunternehmen durchführen zu lassen. Diese sind mit den Abläufen vertraut und verfügen über die notwendige Ausrüstung.

Dies erleichtert auch die amtsärztliche Tätigkeit erheblich, da der Amtsarzt die Einsargung sowie die Abdichtung des Sarges überwachen und kontrollieren muss. Unzureichende Vorbereitung oder Organisation kann zu Verzögerungen führen.

 

Amtsärztliche Aufgabe

Der Amtsarzt ist zuständig für:

  • die Kontrolle der Einsargung
  • die Überprüfung der Sargabdichtung
  • die Ausstellung des sogenannten Leichenpasses

Der Leichenpass ist ein zwingend erforderliches Dokument für den internationalen Transport.

 

Ablauf

  • Die Einsargung erfolgt in der Regel im Spital Wil oder in den Aufbahrungsräumen der Friedhöfe
  • Die Organisation sollte so erfolgen, dass alle Beteiligten bereit sind
  • Die Verabschiedung vom Verstorbenen sollte vor Eintreffen des Amtsarztes stattfinden

Bei guter Planung kann der Ablauf effizient durchgeführt werden. Anschliessend werden die notwendigen Dokumente häufig noch am selben Tag beim zuständigen Konsulat (meist in Zürich) vervollständigt.

 

Kosten

Bei reibungslosem Ablauf:

  • CHF 150.– für die amtsärztliche Kontrolle und Ausstellung des Leichenpasses
  • zusätzlich CHF 70.– bis 120.– Wegkosten

Bei erheblichem Zeitaufwand (z. B. aufgrund ungenügender Organisation) kann ein entsprechender Mehraufwand verrechnet werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich insbesondere aus:

  • der Verordnung über den Transport und die Beisetzung ansteckungsgefährlicher Leichen sowie den Transport vom und ins Ausland (Epidemiengesetz)
  • internationalen Abkommen zur Leichenbeförderung

Im Kanton St. Gallen wird der Leichenpass durch den Amtsarzt ausgestellt, nach persönlicher Anwesenheit und Kontrolle der Einsargung.

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